Vom Arbeitskreis der Fachbereichsleiter über die Fachbereichsleiterkonferenz zur Konferenz der Polizeihochschulen und -fachbereiche (HPK)
40 Jahre erfolgreiche Zusammenarbeit polizeilich-akademischer Bildungseinrichtungen
des Bundes und der Länder
von Dr. rer. soc. Jochen Christe-Zeyse, HPol BB
Die Zusammenarbeit der für die polizeilichen Studiengänge verantwortlichen Personen begann bereits zu Beginn der 1980er Jahre, als sich im Rahmen einer einmal im Jahr stattfindenden Fortbildungsveranstaltung an der damaligen Polizei-Führungsakademie (der heutigen Deutschen Hochschule der Polizei – DHPol) in Münster-Hiltrup ein Arbeitskreis der für polizeibezogene Studiengänge zuständigen Leiter (es waren damals nur Männer) bildete.

Die polizeibezogenen Studiengänge zur Erlangung der Laufbahnbefähigung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst waren damals überwiegend an den entsprechenden Fachbereichen der Verwaltungsfachhochschulen angesiedelt, sodass sich diese informelle Runde „Arbeitskreis der Fachbereichsleiter“ nannte.
In den ersten Jahren ging es vor allem darum, sich gegenseitig über die unterschiedlichen Strukturen und Curricula, über aktuelle Probleme und Entwicklungsperspektiven auszutauschen. Während der 1980er Jahre wuchs in diesem Arbeitskreis allerdings auch das Bedürfnis, sich als eigenes Gremium zu etablieren und vom Fortbildungsangebot der Polizei-Führungsakademie unabhängig zu machen. Man beschloss, einen Sprecher zu wählen und sich zwei Mal im Jahr für drei Tage an wechselnden Orten im Bundesgebiet zu treffen, wobei die Zuständigkeit für die Ausrichtung der jeweils nächsten Konferenz jedes Mal wechseln sollte.
So kam vom 9. bis 12. Juni 1992 an der Fachhochschule der Polizei des Landes Baden-Württemberg in Villingen-Schwenningen zum ersten Mal die nun auch offiziell so bezeichnete „Fachbereichsleiterkonferenz“ zusammen, um curriculare, didaktische, organisatorische, prüfungsrechtliche und administrative Fragen zu besprechen.

2015 benannte sich die Fachbereichsleiterkonferenz in HPK um und feiert 2022 ihr 30-jähriges Bestehen
Dieses Datum markiert somit die Geburtsstunde der heute unter der Abkürzung HPK bekannten Konferenz der Hochschulen und Fachbereiche der Polizei. Mit diesem Datum begann auch die offizielle Zählung der halbjährlichen Konferenzen, die inzwischen schon bei 60 angelangt ist.
Die Rahmenbedingungen für die Polizeiausbildung und die dabei relevanten Themen haben sich in den vergangenen 40 Jahren naturgemäß weiterentwickelt. In den 80er und 90er Jahren sah die Polizei in Deutschland noch etwas anders aus als heute: Die Uniformen waren grün, die meisten Beamtinnen und Beamten der Schutzpolizei waren damals noch im mittleren Dienst, Frauen galten – zumindest in der Schutzpolizei und in den geschlossenen Einheiten – oft noch als Exoten, und auch die Fachbereichsleiterkonferenz bestand in den ersten Jahren ausschließlich aus Männern. Für viele Entscheidungsträger in den Ministerien und Präsidien war Polizei damals vor allem ein Ausbildungs- und Erfahrungsberuf, modularisierte Studiengänge, Akkreditierungsverfahren, Bachelor- und Masterabschlüsse kannte man bestenfalls aus dem englischsprachigen Ausland, die Bestrebungen zu einer „Akademisierung des Polizeiberufs“ wurden oft eher skeptisch betrachtet, und die akademischen Freiheiten, die man von Universitäten her kannte, waren Gegenstand durchaus kontroverser Debatten.
Doch man spürte, dass etwas in Bewegung geraten war: Im Sommer 1991 hatte die Unternehmensberatungsfirma Kienbaum ein Gutachten mit dem Titel „Funktionsbewertung der Schutzpolizei“ vorgelegt, das von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegeben worden war. Das Gutachten kam nach einer Analyse der schutzpolizeilichen Aufgaben zu dem Ergebnis, dass diese inzwischen anspruchsvoll genug waren, um eine Funktionsbewertung zu rechtfertigen, die sich an den Ämtern des gehobenen Dienstes anderer Laufbahnen orientierte. Bundesländer wie Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen führten daraufhin die sog. „zweigeteilte Laufbahn“ ein, sodass Polizeibeamtinnen und -beamte entweder im gehobenen oder im höheren Dienst eingestuft waren und die Statusämter des mittleren Dienstes (Polizeimeister, -obermeister und -hauptmeister) Zug um Zug wegfielen bzw. in Ämter des gehobenen Dienstes umgewandelt wurden. Dies bedeutete eine erhebliche Aufwertung der polizeibezogenen Diplomstudiengänge, die nun verstärkt auch den Direkteinstieg in den gehobenen Dienst ermöglichten und nicht mehr in erster Linie den bewährten Beamtinnen und Beamten des mittleren Dienstes vorbehalten waren, die in den gehobenen Dienst aufsteigen sollten. So war es naheliegend, sich auch in der Ausbildung angehender Polizeibeamtinnen und -beamter stärker an der akademischen Welt zu orientieren, was sich nicht zuletzt auch in der wachsenden Zahl an Polizei-Fachhochschulen bzw. Polizeihochschulen niederschlug. Die vormals eher skeptischen Stimmen gegenüber einer drohenden Akademisierung unserer Polizei sind inzwischen weitgehend verstummt.
Inzwischen haben sich die Vertreterinnen und Vertreter der Polizeihochschulen und -fachbereiche fast 60 Mal getroffen, wobei sich mit den Jahren ein überaus kollegiales Netzwerk entwickelt hat, das aus der polizeilichen Bildungslandschaft nicht mehr wegzudenken ist. In dem Maße, wie sich die polizeilichen Aufgaben, die organisatorischen Strukturen, die Studienabschlüsse und die didaktischen Konzepte weiterentwickelten, wandelten sich auch die Themen, die auf den Frühjahrs- und Herbsttagungen diskutiert wurden. Ausgiebig beraten wurden dabei etwa Fragen wie die folgenden:
- Die Anpassung der Inhalte und Curricula an die gewandelten polizeilichen Aufgaben und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen
- Der Übergang von den Diplom- zu den Bachelorstudiengängen im Zuge des Bologna-Prozesses sowie die damit verbundene Modularisierung der Curricula
- Die Akkreditierung der Studiengänge durch polizeifremde Akkreditierungsagenturen
- Der Einzug betriebswirtschaftlicher Management- und Steuerungskonzepte in den öffentlichen Dienst und die Auswirkungen einer stärker auf Effektivität und Effizienz ausgerichteten Steuerungsphilosophie in den Bildungseinrichtungen
- Die Weiterentwicklung des Prüfungs-, Beamten- und Disziplinarrechts auch unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Rechtsprechung
- Fragen der Rekrutierung, Qualifizierung und Entwicklung geeigneten Lehrpersonals, Fragen der Stellenbewertung und der laufbahnrechtlichen Zuordnung
- Die zunehmende „Verwissenschaftlichung“ des Lehrkörpers an den Polizeihochschulen und Fachbereichen, die Schaffung von Professuren, die Ausweitung wissenschaftlicher Tätigkeiten, die Durchführung von Forschungsprojekten und die Stärkung der Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Hochschulen, Universitäten und Forschungseinrichtungen
- Die rechtlichen und organisatorischen Anforderungen an Berufungsverfahren für Professorinnen bzw. Professoren
- Die Weiterentwicklung der didaktischen Konzepte unter Berücksichtigung sowohl der neueren lernpsychologischen Forschung (aktivierende Lehre, „shift from teaching to learning“, „inverted classroom“ usw.) als auch der technologischen Entwicklung (Internet, soziale Medien, Videokonferenzsysteme, digitale Lernanwendungen usw.)
- Die Weiterentwicklung der Werbe- und Auswahlverfahren sowie der Betreuungsstrukturen an die sich wandelnden Verhaltensmuster, Erwartungen, Lernstrategien und Kommunikationsmuster der Zielgruppe.

Inzwischen bieten die meisten Polizeihochschulen und Fachbereiche Bachelorstudiengänge an; Diplomstudiengänge gibt es zwar noch, doch sind sie inzwischen in der Minderheit. Auch haben sich die meisten Polizeihochschulen und Fachbereiche der Notwendigkeit unterworfen, ihre Studiengänge von externen Akkreditierungsagenturen begutachten und vom Akkreditierungsrat akkreditieren zu lassen.
Im Zuge der weiteren Entwicklung wurden immer mehr Fachbereiche an den Verwaltungsfachhochschulen in eigene Polizeihochschulen bzw. -fachhochschulen umgewandelt, und so beschloss die Fachbereichsleiterkonferenz 2015 auf ihrer Frühjahrstagung in Güstrow (Mecklenburg-Vorpommern), sich in „Konferenz der Polizeihochschulen und -fachbereiche“ (HPK) umzubenennen. Seit der Herbstkonferenz 2014 in Balingen werden die Arbeit der HPK sowie die halbjährlichen Konferenzen auch nicht mehr von einem Sprecher bzw. einer Sprecherin, sondern von einem zweiköpfigen Sprecherteam koordiniert, das aktuell aus Michael Kock (Schleswig Holstein) und Carsten Rose (Niedersachsen) besteht.

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